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Instandhaltung von Feuerschutztüren und Feuerschutztoren
Der Steinhoff Feuerschutz Spezialbetrieb für Feuerlöscheinrichtungen wartet verschiedenste Feuerschutztüren und Feuerschutztore.
Feuerschutztüren und Feuerschutztore werden auch als Brandschutztüren und Brandschutztore bezeichnet. Sowohl die Feuerschutztüren, als auch die Feuerschutztore, gehören zu der Gruppe der Feuerschutzabschlüsse. Solche Brandabschottungen werden in den meisten Fällen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden eingesetzt. Auf diese Weise soll der Durchtritt von Feuer, durch die Öffnungen der Brandschutzwände, vermieden werden.
Landesbauordnungen sowie Sonderbauvorschriften geben vor, wo Feuerschutzabschlüsse zwingend eingebaut werden müssen. Zudem ist es in der Bundesrepublik Deutschland Pflicht, dass Feuerschutzabschlüsse vom Deutschen Institut für Bautechnik (Abkürzung: DIBt) zugelassen werden. Die Zulassungen für die Feuerschutztüren und Feuerschutztore haben meist eine Gültigkeit von fünf Jahren. Bei fachgerechter Wartung der Brandabschottungen kann die Zulassung auf Antragsstellung auch verlängert werden. Der Steinhoff Feuerschutz Spezialbetrieb für Feuerlöscheinrichtungen übernimmt die Wartung der Brandschutztüren und Brandschutztore.
Die unterschiedlichen Anforderungen an Brandabschottungen, die bei der Wartung durch den Steinhoff Feuerschutz Spezialbetrieb für Feuerlöscheinrichtungen überprüft werden, finden sich unter anderem in der DIN 4102-5. Je nach angestrebter Feuerwiderstandsklasse variieren natürlich die Anforderungen an die Feuerschutztüren und Feuerschutztore.