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Ausbildungen zum Brandschutzhelfer und Brandschutzunterweisung
Brandschutzhelfer machen einen wichtigen Job!
Wir bilden Ihre Mitarbeiter als Brandschutzhelfer aus
und führen für Sie die Brandschutzunterweisungen durch.
Unser Team besteht aus einem zertifizierten Brandschutzbeauftragten und qualifizierten Mitarbeitern, mit langjähriger Erfahrung im Brandschutz.
Gerne senden wir Ihnen ein interessantes Angebot zu.
Die Brandschutzhelfer – Ausbildung:
Termine in unseren Räumlichkeiten in Menden,Franz-Kissig-Strasse 2 d :
am 24.10.2024 um 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (noch 6 Plätze frei)
am 15.11.2024 um 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Kosten hierfür sind pro Teilnehmer 98,00 €
Wir würden uns über rechtzeitige verbindliche Anmeldungen freuen.
Die ASR A2.2 fordert eine regelmäßige theoretische Schulung der Brandschutzhelfer und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) präzisiert mit der Informationsschrift „Brandschutzhelfer“ (DGUV Information 205-023) die Hinweise zu deren Ausbildung mit folgenden Inhalten:
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise der Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Die praktische Ausbildung umfasst :
- Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen
- Erfahren von Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit
- Durchführen realitätsnaher Übungen
- Einweisung in betriebliche Besonderheiten und Zuständigkeiten
Ebenfalls geschult werden müssen demnach besondere betriebliche Gegebenheiten wie z.B.:
- Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
- spezielle Produktionsabläufe,
- betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z.B. Löschanlage, Wandhydrant) und
- das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten
Brandschutzunterweisungen der Firma Steinhoff-Feuerschutz
Die Brandschutzunterweisungen werden in einem theoretischen und praktischen Teil vermittelt:
- direkt vor Ort in Ihrem Betrieb
- durch die zertifizierte Brandschutzbeauftrage
- durch qualifizierte und erfahrene Dozenten aus der Praxis
- unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Aspekte
- mit einem gasbetriebenen Brandsimulator (sicher – umweltfreundlich – realistisches Flammenbild)
- mit Übungsfeuerlöschern (Löschmittel: Schaum und Kohlensäure), an denen die richtige Handhabung sicher erprobt werden kann
Falls bei Ihnen Bedarf besteht, nur einzelne Personen schulen zu lassen, bieten wir außerdem Schulungen zu festen Terminen in unserem Hause an.
am 14.11.2024 um 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Kosten hierfür sind pro Teilnehmer 39,00 €
Auch im privaten Lebensbereich ist es wichtig, den Umgang mit dem Feuerlöscher zu üben.
In welchen Betrieben müssen wie viele Mitarbeiter geschult werden?
Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, Mitarbeiter in ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. In der Regel sind dies fünf Prozent der Beschäftigten, entsprechend mehr bei erhöhter Brandgefahr.
Die Pflicht, Beschäftigte über die Durchführung von Erstmaßnahmen im Brandschutz zu unterweisen, besteht für jeden Betrieb, da sich die gesetzliche Forderung aus §10 Arbeitsschutzgesetz an den Arbeitgeber
bzw. aus §22 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 an den Unternehmer
allgemein richtet.
Striktere Vorschriften gibt es z.B. für:
- Versammlungsstätten (§42 SBauVO)
- Verkaufsstätten (§83 SBauVO)
- Krankenhäuser (ehem. §36 KhBauVO)
- Pflege- und Betreuungseinrichungen (Punkt 7.2.3 des RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 17.3.2011)
- Das Fahrpersonal von Kraftomnibussen (§35g StVZO)
Inhalte und Ablauf der Brandschutzunterweisung
Die Brandschutzunterweisung dauert insgesamt etwa zwei bis zweieinhalb Stunden und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden besprochen:
- Brandverhütung (allgemeine Verhaltensregeln sowie speziell auf Ihren Betrieb abgestimmte Aspekte, z.B. spezielle Fertigungsverfahren, Brandgefährdung in Labor, Werkstatt, Büro, Produktion, Fremdfirmen und feuergefährliche Arbeiten)
- Ruhe bewahren und Brand melden (Berücksichtigung betriebsspezifischer Gegebenheiten wie z.B. Brandmeldeanlage und interne Notrufnummern)
- In Sicherheit bringen (Berücksichtigung vorhandener Rettungswege einschließlich deren Kennzeichnung, Sammelplätze, technischer Einrichtungen zur Verhinderung der Rauchausbreitung und zur Sicherstellung des Rauchabzugs etc.)
- Löschversuch unternehmen (zur Verfügung stehende Löscheinrichtungen, Eignung verschiedener Löschmittel, Handhabungsgrundsätze von tragbaren Feuerlöschern und sonstigen vorhandenen Löschgeräten)
Im praktischen Teil werden die besprochenen Handhabungsgrundsätze tragbarer Feuerlöscher und ggf. der betriebsspezifischen Löschvorrichtungen von den Beschäftigten geübt.
Hintergrundinformationen
Eine einmalige Unterweisung legt den Grundstein für eine Verbesserung des Brandschutzes in Ihrem Betrieb. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Berufsgenossenschaften fordern aber eine regelmäßige Auffrischung der Unterweisung. Das ArbSchG versteht darunter eine mindestens jährliche Unterweisung.
Gerne besprechen wir bei der Unterweisung Ihrer Beschäftigten auch Besonderheiten wie z.B. besondere Gefährdungen in Ihrem Betrieb oder spezielle Löschanlagen. Im Rahmen der praktischen Übungen besteht auch die Möglichkeit, die Handhabung weiterer Löscheinrichtungen wie z.B. bei Ihnen vorhandene Wandhydranten zu demonstrieren.
Zur Abstimmung und Beratung wird sich Frau Hain als Brandschutzbeauftragte vor der Unterweisung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie erreichen Frau Hain unter Tel.; 02375/5961