Ausbildungen zum Brandschutzhelfer und Brandschutzunterweisung

   
Brandschutzhelfer machen einen wichtigen Job!

Wir bilden Ihre Mitarbeiter als Brandschutzhelfer aus

und führen für Sie die Brandschutzunterweisungen durch.

Unser Team besteht aus  zertifizierten  Brandschutzbeauftragten mit Zusatzausbildung für Räumungen und Evakuierungen

und qualifizierten Mitarbeitern, mit langjähriger Erfahrung im Brandschutz.

Gerne senden wir Ihnen ein interessantes Angebot zu.

Die Brandschutzhelfer – Ausbildung:

Termine in unseren Räumlichkeiten in Menden,Franz-Kissig-Strasse 2 d :

am 11.04.2025 um 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr ( noch 6 Pläte frei)

Die Kosten hierfür sind pro Teilnehmer 98,00 €

Wir würden uns über rechtzeitige verbindliche Anmeldungen freuen.

 

Die ASR A2.2 fordert eine regelmäßige theoretische  Schulung  der Brandschutzhelfer und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) präzisiert mit der Informationsschrift „Brandschutzhelfer“ (DGUV Information 205-023) die Hinweise zu deren Ausbildung mit folgenden Inhalten:

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise der Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Die praktische Ausbildung umfasst :

  • Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen
  • Erfahren von Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit
  • Durchführen realitätsnaher Übungen
  • Einweisung in betriebliche Besonderheiten und Zuständigkeiten

Ebenfalls geschult werden müssen demnach besondere betriebliche Gegebenheiten wie z.B.:

  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
  • spezielle Produktionsabläufe,
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z.B. Löschanlage, Wandhydrant) und
  • das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten

Brandschutzunterweisungen der Firma Steinhoff-Feuerschutz

Die Brandschutzunterweisungen werden in einem theoretischen und praktischen Teil vermittelt:

  • direkt vor Ort in Ihrem Betrieb
  • durch die zertifizierte Brandschutzbeauftrage
  • durch qualifizierte und erfahrene Dozenten aus der Praxis
  • unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Aspekte
  • mit einem gasbetriebenen Brandsimulator (sicher – umweltfreundlich – realistisches Flammenbild)
  • mit Übungsfeuerlöschern (Löschmittel: Schaum und Kohlensäure), an denen die richtige Handhabung sicher erprobt werden kann

Falls bei Ihnen Bedarf besteht, nur einzelne Personen schulen zu lassen, bieten wir außerdem Schulungen zu festen Terminen in unserem Hause an.

Neue Termine in Planung

Die Kosten hierfür sind pro Teilnehmer 39,00 €

Auch im privaten Lebensbereich ist es wichtig, den Umgang mit dem Feuerlöscher zu üben.

In welchen Betrieben müssen wie viele Mitarbeiter geschult werden?

Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, Mitarbeiter in  ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. In der Regel sind dies fünf Prozent der Beschäftigten, entsprechend mehr bei erhöhter Brandgefahr.

Die Pflicht, Beschäftigte über die Durchführung von Erstmaßnahmen im Brandschutz zu unterweisen, besteht für jeden Betrieb, da sich die gesetzliche Forderung aus §10 Arbeitsschutzgesetz an den Arbeitgeber bzw. aus §22 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 an den Unternehmer allgemein richtet.

Striktere Vorschriften gibt es z.B. für:

  • Versammlungsstätten (§42 SBauVO)
  • Verkaufsstätten (§83 SBauVO)
  • Krankenhäuser (ehem. §36 KhBauVO)
  • Pflege- und Betreuungseinrichungen (Punkt 7.2.3 des RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 17.3.2011)
  • Das Fahrpersonal von Kraftomnibussen (§35g StVZO)

Inhalte und Ablauf der Brandschutzunterweisung

Die Brandschutzunterweisung dauert insgesamt etwa zwei bis zweieinhalb Stunden und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden besprochen:

  • Brandverhütung (allgemeine Verhaltensregeln sowie speziell auf Ihren Betrieb abgestimmte Aspekte, z.B. spezielle Fertigungsverfahren, Brandgefährdung in Labor, Werkstatt, Büro, Produktion, Fremdfirmen und feuergefährliche Arbeiten)
  • Ruhe bewahren und Brand melden (Berücksichtigung betriebsspezifischer Gegebenheiten wie z.B. Brandmeldeanlage und interne Notrufnummern)
  • In Sicherheit bringen (Berücksichtigung vorhandener Rettungswege einschließlich deren Kennzeichnung, Sammelplätze, technischer Einrichtungen zur Verhinderung der Rauchausbreitung und zur Sicherstellung des Rauchabzugs etc.)
  • Löschversuch unternehmen (zur Verfügung stehende Löscheinrichtungen, Eignung verschiedener Löschmittel, Handhabungsgrundsätze von tragbaren Feuerlöschern und sonstigen vorhandenen Löschgeräten)

Im praktischen Teil werden die besprochenen Handhabungsgrundsätze tragbarer Feuerlöscher und ggf. der betriebsspezifischen Löschvorrichtungen von den Beschäftigten geübt.

Hintergrundinformationen

Eine einmalige Unterweisung legt den Grundstein für eine Verbesserung des Brandschutzes in Ihrem Betrieb. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Berufsgenossenschaften fordern aber eine regelmäßige Auffrischung der Unterweisung. Das ArbSchG versteht darunter eine mindestens jährliche Unterweisung.

Gerne besprechen wir bei der Unterweisung Ihrer Beschäftigten auch Besonderheiten wie z.B. besondere Gefährdungen in Ihrem Betrieb oder spezielle Löschanlagen. Im Rahmen der praktischen Übungen besteht auch die Möglichkeit, die Handhabung weiterer Löscheinrichtungen wie z.B. bei Ihnen vorhandene Wandhydranten zu demonstrieren.

Zur Abstimmung und Beratung wird sich Frau Hain als Brandschutzbeauftragte vor der Unterweisung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sie erreichen Frau Hain unter Tel.; 02375/5961

 

Teilnahmebedingungen für Schulungen und Unterweisungen:

1. Anmeldungen
Anmeldungen zu Schulungen und Unterweisungen müssen schriftlich erfolgen.
Mit der Anmeldung erhalten Sie eine verbindliche Anmeldebestätigung vorbehaltlich einer Absage aus wichtigem Grund.

2. Schulungskosten
Die Kosten für Schulungen und Unterweisungen sind ohne Abzug bis spätestens 10 Tage vor Schulungsbeginn zu begleichen. Ohne einen entsprechenden Zahlungseingang ist eine Teilnahme nicht möglich.

3. Stornierungen
Schulungen in Menden oder vor Ort beim Kunden können bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn storniert werden, ohne dass eine Stornierungsgebühr anfällt, oder kostenlos umgebucht werden.
Die Stornierung muss schriftlich(Brief oder E-Mail) erfolgen, die durch uns schriftlich per E-Mail bestätigt wird.
Bei einer späteren Abmeldung werden 15 % der Schulungskosten fällig. Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch der Schulung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
Es besteht die Möglichkeit im Vorfeld bis zum Veranstaltungsbeginn einen anderen Schulungsteilnehmer zu schicken.

4. Absage und Änderungen
Steinhoff-Feuerschutz behält sich vor, Schulungen und Unterweisungen zu verlegen oder abzusagen.
In diesem Falle besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Schulungskosten.
Dem Teilnehmer entstehen darüber hinaus keine weitergehenden Ansprüche. Bei Ausfall werden Ersatztermine genannt.

5. Datenspeicherung
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Be- und Verarbeitung sowie Speicherung seiner personenbezogenen Daten für Schulungszwecke sowie der Zusendung späterer Informationen und Dienstleistungen der Firma Steinhoff-Feuerschutz GmbH ein.

6. Haftungsausschluss
Bei Nichterreichung des Schulungsziels wird eine Haftung durch Steinhoff-Feuerschutz ausgeschlossen.
Für Schäden an Dritte übernehmen wir keine Haftung.

Die Teilnahmebescheinigungen werden durch uns nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang ausgestellt. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass der Teilnehmer tatsächlich mit der Überreichung des
Zertifikates über das erforderliche Maß an Fachkunde verfügt. Der Teilnehmer handelt insoweit im Verhältnis zum Betreiber / Kunde auf eigenes Risiko.

Die Steinhoff Feuerschutz GmbH bzw. die durchführenden Referenten haften nicht für Unfälle und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge. Ebenfalls übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die von und durch Teilnehmer verursacht werden.
Im Übrigen ist den Anweisungen des Beauftragten Folge zu leisten. Der Beauftragte ist berechtigt bei Zuwiderhandlung Teilnehmer auszuschließen.

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Darüber hinaus gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, abrufbar auf www.steinhoff-feuerschutz.de

Stand: Januar 2025