Instandhaltung von Rauchmeldern

Firma Steinhoff – Feuerschutz informiert

Gesetzesänderung: Rauchwarnmelder sind Pflicht

Schlafräume, Kinderzimmer und Flure müssen einen Rauchwarnmelder haben

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31.03.2013 selbst übernommen.

Die Änderung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (Ausgabe 2013 Nr. 8 vom 28.3.2013, S. 142) veröffentlich und tritt am 01. April 2013 in Kraft.

www.rauchmelderpflicht.eu

Folgen einer Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften

Versicherung kann Leistung kürzen

Die Sicherheitsvorschriften sind Bestandteile in den Versicherungsbedingungen zu Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Auch die Rauchwarnmelderpflicht gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen, an die Sie sich halten müssen. Tun Sie dies nicht, kann die Versicherung im Brandfall die Leistung kürzen.

Versicherungsnehmern wird grobe Fahrlässigkeit unterstellt

Oftmals wird argumentiert, dass der Versicherungsnehmer nicht wusste, dass eine Rauchwarnmeldepflicht für seinen Wohnort gilt. In diesem Fall wird im Schadensfall durch das Versicherungsunternehmen grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Je nach Versicherung ist dieser Fall versichert oder auch nicht. Fragen Sie daher sicherheitshalber nach. Nichtwissen schützt nicht.

Staatsanwalt ermittelt

Eigentümer von vermieteten Wohnungen können sich eine Nicht-Ausrüstung nicht leisten. Denn nach einem Brand mit Personenschaden wird sich der Staatsanwalt dafür interessieren, ob Rauchwarnmelder eingebaut und ordnungsgemäß gewartet wurden.

Was ist zu beachten?

Nur DIN 14604 zertifizierte Geräte verwenden

Wichtig beim Kauf von Rauchwarnmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind. Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchwarnmelderpflicht. Die Firma Steinhoff – Feuerschutz bietet Ihnen selbstverständlich zertifizierte Rauchwarnmelder mit dem Q-Vermerk (erhöhte Sicherheit) an. (www.test.de/Rauchmelder)

Fachgerechte Montage der Rauchwarnmelder

Insbesondere Dienstleister, die Rauchwarnmelder im Auftrag der Eigentümer montieren oder warten, sollten die Vorgaben der DIN 14676 einhalten. Zum Nachweis der Qualifikation muss eine Prüfung absolviert werden. Diese Prüfung haben alle Mitarbeiter der Firma Steinhoff – Feuerschutz im März 2014 absolviert und bestanden. Eigentümer und Vermieter sollten unbedingt darauf achten, nur eine „geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ zu beauftragen.

Fachgerechte Wartung der Rauchwarnmelder

In vielen Bundesländern (auch in NRW) sind Sie zur „Sicherstellung der Betriebsbereitschaft“ der eingebauten Rauchwarnmelder gesetzlich verpflichtet. Dies bedeutet, dass Sie dafür sorgen müssen, dass die Rauchwarnmelder mindestens einmal jährlich gewartet werden. Zum Wartungsumfang gehören u.a. Funktionstest nach Herstellerangaben, Lautstärketest, Reinigung des Gerätes, Austausch der Batterie ( falls erforderlich) und Sichtkontrolle auf Beschädigungen.
Sowohl die Wartung als auch die Installation der Rauchwarnmelder darf nur durch eine zertifizierte Person durchgeführt werden.

Dokumentation von Einbau und Wartung der Rauchwarnmelder

Die DIN 14676 führt im Kap. 6.1 zur Instandhaltung aus:

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchstens +/- 3 Monaten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen. Die Ergebnisse der Überprüfung und Maßnahmen sind zu dokumentieren.

Durch einen ausführlichen Prüfbericht, den jeder Kunde der Firma Steinhoff – Feuerschutz nach der Wartung seiner Rauchwarnmelder erhält, ist eine Dokumentation der Wartungsarbeiten sichergestellt.

Die Prüfberichte sollten zusammen mit der Betriebsanleitung der Rauchwarnmelder vom Kunden in einem Ordner gesammelt werden.

Dies hat folgende Vorteile:

√ Fachgerechte Dokumentation von Einbau und Wartung
√ Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen
√ Zusammenhängend und lückenlos
√ Übersicht über Inspektionstermine
√ Betriebsanleitungen immer griffbereit

Eine Durchschrift sämtlicher Berichte verbleibt bei der Firma Steinhoff – Feuerschutz, sodass Sie auch bei Verlust Ihrer Unterlagen Ihre regelmäßigen Wartungen nachweisen können.

Lieferung,
Montage,
Wartung
und Dokumentation

Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand!

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern und unterbreiten Ihnen ein persönliches Angebot.

Ihr Team von Steinhoff – Feuerschutz