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Rauchwarnmelder sind das sicherste Mittel gegen eine schleichende Rauchvergiftung
Kassel. – Kein Rauch ohne Feuer, so sagt der Volksmund. Beim Brandschutz gilt der Satz aber auch umgekehrt: Kein Feuer ohne Rauch. Und der Rauch ist ganz besonders gefährlich. Mehr noch als die Zerstörungswut der Flammen stellen die sich schnell und lautlos ausbreitenden Rauchgase für den Menschen die weitaus größere Gefahr dar. Rauch vernebelt die Sicht, brennt in den Augen und sorgt für Panik. Jeder, der sich in einem geschlossenen Raum aufhält, der sich mit Rauch füllt, ist nach kurzer Zeit bewusstlos. Bereits wenige Atemzüge führen dann zur Bewusstlosigkeit. Ursache dafür ist das giftige Kohlenmonoxid.
Flammen, soweit sie rechtzeitig bemerkt werden, lassen sich fast immer mit einem Feuerlöscher erfolgreich bekämpfen. Anders hingegen ist es bei einem Schwelbrand, der sich über längere Zeit ungehindert ausbreiten kann – insbesondere dann, wenn man schläft. Um sich hiervor zu schützen, so der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V., sind Rauchwarnmelder das einzig probate Mittel.
Auch wenn dies bisher noch nicht in allen Bundesländern Vorschrift ist, empfiehlt der bvbf daher dringend deren Installation – auch und gerade in Privathaushalten. Die Rauchwarnmelder sollten in Wohn- und Schlafräumen sowie in Treppenräumen und Fluren montiert sein. Selbst kleinste Rauchpartikel werden von ihnen erkannt. Ein schrilles Alarmsignal warnt dann die Bewohner – oder reißt sie aus dem Schlaf.
Familie und Heim mit Rauchmeldern und Feuerlöschern schützen
Ein Brand entsteht oft unbemerkt. Die Auslöser sind vielfältig und reichen von brennenden Zigaretten über die vergessene Herdplatte bis hin zum erhitzten Kabel oder einem defekten Elektrogerät. Nur wer ihn rechtzeitig entdeckt, kann sich und andere in Sicherheit bringen oder den Brand aktiv bekämpfen. Insofern sind beide Aspekte des Brandschutzes – Vorbeugung und Abwehr – gefragt. Die Kombination von Rauchmeldern und Feuerlöschern ist daher die geeignete Lösung, um sich, seine Familie und seinen Besitz hinreichend zu schützen.
Quelle: www.bvbf.de